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Versteigerungen

Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichn Wert ersteigert werden! Es darf jeder mitbieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).

Zu den aktuellen Versteigerungen des Amtsgerichts Kusel

Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Marktplatz 1, 66869 Kusel
Tel. (0 63 81) 918 - 0, Fax (0 63 81) 918 - 281, E-Mail Verbandsgemeinde Kusel
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Öffnungszeiten: Mo - Mi: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr (nachmittags geschl.)
Im übrigen nach Vereinbarung